AGBs
- Nur Personen, die eine Mitgliedschaft als Bäuerliche Pferdehalter des Kantons Zürich haben und die dortigen Bedingungen erfüllen sind berechtigt, Einträge als Pferdeboxen Zürich zu erstellen.
- Einträge werden von der Verwaltung vor der Freischaltung geprüft.
- Nachträgliche Anpassungen sind erlaubt, jedoch darf ein Eintrag nicht auf einen anderen Hof übertragen werden.
- Pro Mitglied darf nur ein Eintrag erstellt werden
- Der Eintrag erlischt nach allfälligem Ablauf einer Mitgliedschaft