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Agate, Pferde registrieren

Der Bund hat die Registrierung aller Equiden beschlossen. Wichtiger Grund dafür ist die Tatsache, dass mehrere Pferdeseuchen bereits in Europa angekommen sind und sich der Bund für den Ernstfall rüsten will. Daneben interessieren natürlich auch statistische Fragen zur Anzahl gehaltener Pferde und Möglichkeiten zur Kontrolle im Tierschutzbereich.

Was in der Haltung der Klauentiere längst selbstverständlich ist, wirft in der Pferdehaltung grosse Wellen, schürt Ängste und trifft auf viel Widerstand. Dennoch wird kein Pferdebesitzer um die Registrierung herumkommen.

Was ist zu tun?

  • Jeder Pferdestallbesitzer muss bereits seit 2010 bei der Kantonalen Koordinationsstelle registriert sein (Frau Renate Brändli, Veterinäramt des Kantons Zürich). Jeweils im Frühling erhält der Pferdestallbesitzer ein Formular über die Anzahl bei ihm eingestellter Pferde.
  • Jeder Pferdebesitzer muss sein Pferd selbst auf www.agate.ch registrieren.
  • Zu diesem Zweck muss der Pferdehalter (Pensionsgeber) dem Besitzer seine TVD-Nummer bekannt geben.
  • Jedes Pferd muss einen Pferdepass besitzen. Dieser Pferdepass ist nicht identisch mit einem Abstammungsschein einer Zuchtorganisation. Der Pass wird von einem Tierarzt ausgestellt, beispielsweise über den Schweizerischen Pferdesportverband (SVPS, Bern), dessen Pässe auch für die Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen notwendig sind.
  • Bei Standortwechsel eines Pferdes muss dies innert 30 Tagen gemeldet werden. Dabei sind alle Standortwechsel zu vermerken, die über 30 Tage hinausgehen, also beispielsweise länger dauernde Umsiedlungen zwecks Weidebetrieb, Ausbildung etc.
  • Bei der Registrierung ist auch festzulegen, ob das Tier als Nutz- oder Heimtier eingetragen werden soll. Als Nutztiere unterstehen die Pferde denselben Gesetzen wie die übrigen Nutztiere, das heisst vor allem, dass über alle Tierarzneimittel-Behandlungen Buch geführt werden muss. Auch gelten für die Pferde dieselben Vorschriften bezüglich erlaubter Medikamente und Absetzfristen. Dafür kann das Pferd später der Schlachtung zugeführt werden. Werden Pferde demgegenüber als Haustiere eingetragen, entfallen die Aufzeichnungspflichten. Im Todesfall ist der Kadaver zu verbrennen. Für die entstehenden Kosten muss der Besitzer aufkommen. Eine Umteilung von Nutz- zu Heimtier ist jederzeit möglich aber endgültig, eine Umteilung von Heim- zu Nutztier unmöglich.
  • Ab dem Jahre 2011 geborene Fohlen müssen obligatorisch mit einem Mikrochip markiert sein.